Shiatsu-Praktiker:in GSD – ein Beruf für mich?
Du planst Shiatsu-Praktiker:in zu werden oder übst den Beruf bereits aus? Wir möchten Dir dieses anspruchsvolle Tätigkeitsfeld etwas näher bringen und Dich für diesen Beruf gewinnen!
Die nachfolgende Broschüre beschreibt das Berufsprofil „Shiatsu-Praktiker:in“, das als Grundlage für die Ausbildung und als Orientierung für die Praxis dient. Wir informieren Dich über die Anforderungen, die im Berufsalltag an Dich gestellt werden und zeigen die Kompetenzen auf, die Du als Shiatsu-Praktiker:in erlangst.
Shiatsu-Ausbildung
Shiatsu in Deutschland ist stark durch den Japaner Shizuto Masunaga beeinflusst. Diese Inspiration ist Teil unseres gemeinsamen Verständnisses von Shiatsu, das wir in lebendiger Vielfalt für den Menschen im Westen weiterentwickeln.
Eine von der GSD anerkannte Ausbildung umfasst 500 Unterrichtseinheiten à 60 Minuten und erstreckt sich über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren. Zu den Unterrichtseinheiten kommen zusätzlich die Zeiten für Vor- und Nachbereitung sowie praktische Übungsstunden. Die Ausbildung wird mit einer schriftlichen und praktischen Prüfung abgeschlossen. Natürlich kannst du zum Kennenlernen auch an Einführungs- und Schnupperkursen teilnehmen.
Auch mit einer Shiatsu-Basis-Ausbildung von mindestens 250 Stunden kannst Du in der Paktiker:innen-Liste geführt werden.
Shiatsu-Praktikerin Basis
Eine Basis-Ausbildung erstreckt sich über ca. 2 Jahre und umfasst mindestens 250 Stunden. Eine erfolgreich durchlaufene theoretische und praktische (Zwischen-) Prüfung im Rahmen einer GSD-anerkannten Ausbildung oder eine Einzelfallprüfung durch die GSD sind Voraussetzung zur Anerkennung.
Die 250 Stunden beziehen sich konkret auf den Unterricht. Protokollierte Behandlungen, Supervision und Tutorien sind hier nicht enthalten.
Eine Shiatsu-Praktiker:in Basis kann Behandlungen anbieten, die der Gesundheitspflege und dem Wohlbefinden dienen.
Sie erkennt die ethischen Grundlagen des Kompetenz-Curriculums an und bildet sich fortlaufend weiter.
GSD-anerkannte Shiatsu-Praktiker:in
Die gesamte Shiatsu-Ausbildung erstreckt sich über ca. 3 Jahre und umfasst mindestens 500 Stunden. Eine erfolgreich durchlaufene theoretische und praktische Prüfung sowie das Erstellen einer Abschlussarbeit sind Voraussetzung zur Anerkennung.
Sie kann Shiatsu-Behandlungen vielfältig im Gesundheitsbereich und der betrieblichen Gesundheitsvorsorge anbieten, sowie im therapeutischen Bereich, sofern eine Heilerlaubnis vorliegt.
Eine GSD-anerkannte Shiatsu-Praktiker:in erkennt die ethischen Richtlinien des Kompetenz-Curriculums an und bildet sich fortlaufend weiter.
GSD-Anerkennung
Dieses Qualitätssiegel der GSD erhalten Shiatsu-Praktiker:innen, die eine vollumfängliche GSD-anerkannte Ausbildung mit mindestens 500 Stunden an einer entsprechenden Schule absolviert haben und dort die theoretische und praktische Prüfung mit Erfolg bestanden haben.
Absolvent:innen anderer Institute erhalten die Anerkennung durch die GSD mit dem Qualitätssiegel nach erfolgreich durchlaufener Einzelfallprüfung.


GSD-anerkannte Lehrer:innen
Um die gute Qualität der Ausbildung zu garantieren bedarf es gut ausgebildeter Lehrkräfte.
Diese sollten mindestens schon 3 Jahre lang als Praktiker:in Erfahrungen gesammelt haben, 120 Stunden Fortbildungen nachweisen können und 100 Stunden Assistenz geleistet haben. Weitere Deteils zum Antrag auf Anerkennung finden sich hier: Shiatsu-Lehrer:innen.
Weiterbildungsordnung
Die Weiterbildungsordnung sichert den von der GSD garantierten Qualitätsstandard unserer Absolvent:innen. Sie gilt als kontrollierbares Kriterium für Qualitätssicherung und professionelle Entwicklung.
Ziele sind:
– Selbstverantwortung der Kolleg:innen für ihre professionelle Weiterbildung zu fördern
– kontinuierliche Professionalitätsentwicklung der Kolleg:innen (besonders in den ersten Praxisjahren) anregen, begleiten und überprüfen.
– Qualitätsaussage bezogen auf die GSD-Anerkennung angemessen sichern und verantworten
– professionelle Weiterentwicklung von anerkannten Mitgliedern der GSD dokumentieren und sichtbar machen
WeiterbildungShiatsu-Praktiker:in
Nach erfolgter Anerkennung als Shiatsu-Praktiker:in (GSD) sind in den ersten sieben Praxisjahren mindestens 120 Stunden (à 60 Min.) professionsbezogene Weiterbildung nachzuweisen.
Dazu gehören shiatsubezogene Weiterbildungskurse und Praxisberatung/Supervision bei und mit erfahrenen Shiatsu-Praktiker:innen (GSD) und Shiatsu-Lehrer:innen (GSD) ebenso wie Shiatsu unterstützende Fortbildungen.
Mindestens 60 Stunden shiatsuspezifische Fortbildung sowie 5 Stunden persönliche Supervision in der Funktion Shiatsu-Praktiker:in sind dabei Pflicht.
Weiterbildung Basis-Praktiker:in
Nach Anerkennung als Praktiker:in Basis sind alle 3 Jahre 50 Weiterbildungsstunden zu leisten, davon 2 Stunden Supervision. Ebenso gültig ist die weitere Ausbildung zur GSD-anerkannten Shiatsu-Praktiker:in.
WeiterbildungShiatsu-Lehrer:in
In den ersten sieben Praxisjahren als Shiatsu-Lehrer:in nach Anerkennung durch die GSD soll die Arbeit an der eigenen Professionsentwicklung als Lehrende durch mindestens 120 Stunden Weiterentwicklung resp. 40 Stunden Supervision (oder Kombination davon) nachgewiesen werden.
Über uns
GSD - Gesellschaft für Shiatsu in Deutschland e.V.
Wir sind mit über 750 Mitgliedern der größte Shiatsu-Verband in Deutschland.
Wofür wir stehen:
- Förderung der Gemeinschaft und Vernetzung aller Shiatsu-Praktizierenden
- hohe Qualitätsstandards für die Aus- und Weiterbildung von GSD-anerkannten Shiatsu-Praktiker:innen
- Förderung wissenschaftlicher Forschung zur Wirksamkeit von Shiatsu
- Zusammenarbeit mit Partnerverbänden auf nationaler und internationaler Ebene
Unser Ziel: Gesellschaftliche Anerkennung von Shiatsu in Deutschland und Europa
