Weiterbildungs-ordnung (WBO)

Weiterbildungsordnung

Shiatsu-Praktiker*in
Shiatsu-Lehrer*in

Weiterbildungsordnung

Die Weiterbildungsordnung sichert den von der GSD garantierten Qualitätsstandard unserer Absolvent*innen. Sie gilt als kontrollierbares Kriterium für Qualitätssicherung und professionelle Entwicklung.

WeiterbildungShiatsu-Praktiker*in

Nach erfolgter Anerkennung als Shiatsu-Praktiker*in (GSD) sind in den ersten sieben Praxisjahren mindestens 120 Stunden (à 60 Min.) professionsbezogene Weiterbildung nachzuweisen.
Zu solchen Maßnahmen gehören shiatsubezogene Weiterbildungskurse und Praxisberatung/Supervision bei und mit erfahrenen Shiatsu-Praktiker*innen (GSD) und Shiatsu-Lehrer*innen (GSD) ebenso wie Shiatsu unterstützende Fortbildungen.
Mindestens 60 Stunden im Bereich shiatsuspezifische Fortbildung sowie fünf Stunden persönliche Supervision in der Funktion Shiatsu-Praktiker*in sind dabei Pflicht.

WBO Praktiker*innenCheckliste

WeiterbildungShiatsu-Lehrer*in

In den ersten sieben Praxisjahren als Shiatsu-Lehrer*in nach Anerkennung durch die GSD soll die Arbeit an der eigenen Professionsentwicklung als Lehrende durch mindestens 120 Stunden Weiterentwicklung resp. 40 Stunden Supervision (oder Kombination davon) nachgewiesen werden.

WBO Lehrer*innenCheckliste

Gesamtziele

  • Selbstverantwortung der Kolleg*innen für ihre professionelle Weiterbildung fördern
  • kontinuierliche Professionalitätsentwicklung und -steigerung der Kolleg*innen (besonders in den ersten Praxisjahren) anregen, begleiten und überprüfen
  • Qualitätsaussage bezogen auf die GSD-Anerkennung angemessen sichern und verantworten
  • professionelle Weiterentwicklung von anerkannten Mitgliedern der GSD dokumentieren und sichtbar machen