Wir möchten daran erinnern, dass die verlängerte Übergangsfrist des Masernschutzgesetzes zum 31. Juli 2022 abgelaufen ist.

Seit dem 1. August 2022 gilt damit für Heilpraktiker*innen und Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen ein verpflichtender Impfschutz gegen Masern.

Wer betroffen ist, welche Ausnahmen es gibt, welche Strafen sowie dienst- oder arbeitsrechtliche Folgen es geben kann, haben wir hier zusammengefasst.

Mehr Informationen zum Thema findet ihr auf den Seiten des RKI und des Gesundheitsministeriums.

Hier finden Sie alle unsere Beiträge

Zur Übersicht