Dr. Rene Sasse macht in seinem aktuellsten Newsletter auf folgende Änderung aufmerksam:

“Aufgrund einer Gesetzesänderung ersetzen Sie bitte im Impressum Ihrer Website die Angabe „Verantwortlich i.S.d. § 55 Abs. 2 RStV“ durch die Angabe „Verantwortlich i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV“.

Webseiten, die redaktionell-journalistische Inhalte anbieten, müssen einen Verantwortlichen benennen. Online-Shops oder rein werbende Seiten erfüllen dieses Kriterium nicht. Die Abgrenzung ist fließend. Verpflichtet sind aber stets meinungsbildenden Telemedien wie z.B. Blogs. Wichtig: Hierzu zählen auch Auftritte in sozialen Medien (z.B. Facebook-Fanpage, Instagram-Story, Pinterest-Pinnwand, Youtube-Channel, Twitter-Kanal). Hier ist jeweils ein inhaltlich Verantwortlicher i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV im Impressum anzugeben.”

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